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BS Bank Schaffhausen ohne physische Generalversammlung im 2020
Grossveranstaltungen sind aufgrund der Corona-bedingten Sicherheitsvorkehrungen in den kommenden Wochen nicht durchführbar. Mit der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben und über die Anträge des Verwaltungsrats abstimmen können.
Der Verwaltungsrat der BS Bank Schaffhausen AG hat sich entschieden, die diesjährige 22. ordentliche Generalversammlung in Abwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen. Die Abstimmungen zu den statutarischen Geschäften erfolgen brieflich. Die Generalversammlung findet am Donnerstag, 28. Mai 2020 statt. Verwaltungsrat, Geschäftsleitung sowie der Vertreter der Revisionsstelle werden diese in digitaler Form durchführen.
Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Mitarbeitende der BS Bank Schaffhausen AG bedauern es, die zahlreichen Aktionärinnen und Aktionäre dieses Jahr nicht persönlich an der Generalversammlung begrüssen zu können. Zumal diese Veranstaltung – nebst den statutarischen Geschäften – immer auch einen allseits geschätzten, gesellschaftlichen Anlass darstellt.