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Was passiert bei einem Wechsel des Referenzzinssatzes mit Ihrer Flexhypothek?

03.06.2020

Die britische Finanzmarktaufsicht will die Ermittlung des Referenzzinses LIBOR nur noch bis Ende 2021 unterstützen.

Haus Hände

Danach dürfte dieser Referenzzins der Vergangenheit angehören. Unsere Flexhypothek, die sich am LIBOR orientiert, kann aber bis auf weiteres abgeschlossen oder erneuert werden. Auch in Zukunft werden wir flexible Geldmarkthypotheken anbieten.

Was ist der LIBOR?

LIBOR steht als Abkürzung für London Interbank Offered Rate und ist ein Referenzzins, den ausgewählte Banken in London für verschiedene Währungen und Fristen täglich für Geschäfte untereinander festlegen. Der LIBOR stellt bis heute den weltweit wichtigsten Referenzzins für den Geld- und Kapitalmarkt dar.

Warum soll der LIBOR abgeschafft werden?

Der LIBOR hat seit der Finanzkrise an Aussagekraft verloren, da sich die Banken seit 2008 gegenseitig vermehrt nur noch gegen die Hinterlegung von Sicherheiten Geld leihen. Infolgedessen werden für viele Laufzeiten keine unbesicherten Kredite mehr getätigt, was den LIBOR zu einem Schätzwert macht. Damit taugt er nicht mehr als Geldmarktreferenzzinssatz.

Gibt es Alternativen?

Der LIBOR gilt als wichtigster Referenzzinssatz für Finanzprodukte. Fällt er weg, müssen die Finanzinstitute auf einen alternativen Referenzzins wechseln Auch wir bereiten uns auf diesen Wechsel vor. Bereits am 5. Oktober 2017 hat die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze, bestehend aus Nationalbank- und Bankenvertretern, den Geldmarktzins SARON als neue Referenzgrösse empfohlen. Dieser wird bereits seit 2009 ermittelt.

Verschiedene Optionen in Prüfung

Der SARON (Swiss Average Rate Overnight) wird von der Nationalbank und der Börsenbetreiberin SIX berechnet und publiziert. Er bildet die Zinsen ab, zu denen sich Banken untereinander sehr kurzfristig Geld ausleihen. Wir sind aktuell daran, ein Geldmarkthypothekarprodukt auf der Basis dieses Referenzzinssatzes zu entwickeln.

Wie geht’s weiter mit Ihrer Flexhypothek?

Bestehende Flexhypotheken laufen unverändert weiter. Es ist geplant, diese bis spätestens Ende 2021 auf die Basis des neuen Referenzzinssatzes umzustellen bzw. durch ein Nachfolgeprodukt abzulösen. Bis auf weiteres können Flexhypotheken auf LIBOR-Basis abgeschlossen werden. Die Produktevereinbarung enthält eine entsprechende Anpassungsklausel.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

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