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Einführung elektronischer Steuerauszug

08.12.2020

Der Steuerauszug ist ein Dokument, das nur auf expliziten Wunsch zugestellt wird (kostenpflichtige Dienstleistung). Ab 2021 gibt es die Möglichkeit den elektronischen Steuerauszug zu erhalten, sofern Sie bereits einen Steuerauszug von uns beziehen. Bei Interesse bitten wir Sie Ihre/n Kundenbetreuer/in zu kontaktieren.

Grafik - Einführung elektronischer Steuerauszug

Ihre Vorteile:

  • Kontoangaben und Depot werden direkt in Steuererklärung eingelesen
  • Das mühsame Abtippen entfällt
  • Elektronischer Steuerauszug muss nicht ausgedruckt werden
     

Was ist ein elektronischer Steuerauszug?

Im elektronischen Steuerauszug werden die auf dem Auszug enthaltenen Daten zusätzlich im selben Dokument in Form eines Barcodes bereitgestellt. Beim Ausfüllen der Steuererklärung online oder mit Software laden Sie die PDF-Datei hoch. Die Daten des Steuerauszugs werden dabei automatisch in die Steuererklärung übernommen und Sie müssen diese nicht mehr manuell abtippen.

Die meisten Kantone bieten diese Möglichkeit in ihrer Steuersoftware bereits an oder führen diese für das Steuerjahr 2020 ein. Ausnahme: ZG, SO, UR, NE und VD folgen im 2021, JU und AI zu einem späteren Zeitpunkt.
 

So funktioniert’s

  • Sie erhalten den Steuerauszug als e-Dokument (PDF) im e-Banking.
  • Speichern Sie die Datei ab und importieren Sie diese anschliessend in die Steuersoftware.
  • Nach Import der Daten sind diese in der Software ersichtlich und können bei Bedarf kontrolliert werden.
     

Ich nutze e-Dokumente nicht – kann ich den elektronischen Steuerauszug trotzdem nutzen?

Nein, denn auf dem physischen Dokument in Papierform sind zwar neu die Barcodes auf den letzten Seiten vorhanden, doch ab Papier können Sie die Daten nicht direkt in die Steuersoftware übernehmen (eine Digitalisierung via Scanner oder App erreicht möglicherweise nicht die nötige Qualität).
 

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