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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

Vorsorgen: Haupttitel-Infoline - Eine Auszeit nehmen - Global

Eine Auszeit nehmen

Kosten kalkulieren und sich absichern

Vorsorgen: Eine Auszeit nehmen-Text - Global

Frei und ungebunden, keine Familie, die von Ihrem Verdienst abhängt. Wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt für eine Auszeit, ein Sabbatical? Ob Sprachaufenthalt in Südamerika, Velotrip durch Asien oder eine ausgedehnte Weiterbildung – der Ausstieg auf Zeit kostet Geld und bringt einige Risiken mit sich. Wenn Sie für längere Zeit den Job an den Nagel hängen, gibt es viel zu klären und zu organisieren – nicht nur zum Thema Vorsorge.

Wie teuer wird die Auszeit?

Natürlich hängen Ihre Ausgaben davon ab, was Sie während Ihrer Auszeit unternehmen. Als Beispiel die Kosten für einen Sprachaufenthalt im Ausland:

  • Reisekosten
  • Kosten für die Mobilität vor Ort
  • Schulgebühren
  • Ausgaben für Hotel, ein Zimmer in einer WG oder eine kleine Wohnung
  • Verpflegung
  • Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen am fremden Ort, Souvenirs

Hinzu kommen die Fixkosten, die während Ihrer Abwesenheit zu Hause weiterlaufen: zum Beispiel die Miete inklusive Nebenkosten (ausser, Sie können die Wohnung untervermieten), Steuern, Krankenkassen- und Versicherungsprämien.

Sparen und Kosten senken

Erstellen Sie ein Budget für die Auszeit. Erstellen Sie auch eines für Ihre aktuelle Situation und suchen Sie es auf Sparmöglichkeiten ab. Überweisen Sie den Betrag, den Sie entbehren können, auf ein separates Konto.

Überlegen Sie auch, wie Sie die Kosten der Auszeit senken und neue Einnahmequellen finden können: Wollen Sie zum Beispiel Ihr Fitnessabo für die Monate Ihrer Abwesenheit kündigen oder kann es eine Kollegin übernehmen? Wollen Sie Ihr Auto gegen ein Entgelt Freunden zur Verfügung stellen? Lässt sich die Wohnung untervermieten?

Gut zu wissen
Für eine Untervermietung brauchen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters und müssen ihm die Bedingungen bekanntgeben. Wenn Sie nicht einen überrissenen Mietzins verlangen und dem Vermieter aus der Untermiete keine Nachteile, etwa wegen übermässiger Abnutzung, entstehen, kann er die Zustimmung nicht verweigern.

 

Vorsorgen: Absprache mit dem Arbeitgeber-Text - Global

Absprache mit dem Arbeitgeber

Wenn Sie eine Weiterbildung oder einen Sprachaufenthalt planen, ist das auch für Ihren Arbeitgeber interessant. Vielleicht beteiligt er sich sogar an den Kosten – im Gegenzug müssen Sie sich in der Regel verpflichten, nach Ihrer Rückkehr eine bestimmte Zeit in der Firma zu bleiben.

Und wie soll es nach Ihrer Auszeit weitergehen? Wenn Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Dauer der Auszeit, evtl. Zweck
  • Kostenbeteiligung des Arbeitgebers? Wenn ja, für wie lange müssen Sie sich anschliessend verpflichten? Und wie viel müssen Sie zurückerstatten, wenn Sie vorher kündigen? 
  • Erhalten Sie während der Auszeit einen (Teil-)Lohn? Wer übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge?  
  • Oder ist Ihr Arbeitgeber einverstanden, dass Sie für Ihre Auszeit unbezahlten Urlaub nehmen?
  • Zusicherung, dass Sie nach der Auszeit an den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren können
  • Regelung für den Fall, dass Sie während Ihrer Auszeit wegen Unfall oder Krankheit arbeits- oder einsatzunfähig werden (eventuell Verlängerung der Auszeit) 
  • Besondere Abmachungen wie Informationspflichten, einzelne Aufgaben, die Sie zu erledigen haben
     
Achtung: Wenn Sie Ihren Job für die Auszeit gekündigt haben und anschliessend nicht so rasch eine neue Stelle finden, erhalten Sie Probleme mit der Arbeitslosenversicherung. Sie gelten dann als selbstverschuldet arbeitslos, und das kann mit bis zu 60 Einstelltagen sanktioniert werden. Das heisst, Sie erhalten rund drei Monate lang kein Geld, obschon Sie beim RAV angemeldet sein und alle Pflichten erfüllen müssen.

 

Vorsorgen: Versicherungsschutz und Altersvorsorg-Text - Global

Versicherungsschutz und Altersvorsorge

Eine ganze Reihe von Absicherungen sind mit Ihrem Arbeitsverhältnis verknüpft. Wenn Sie für längere Zeit unbezahlten Urlaub nehmen, müssen Sie klären, was zum Beispiel mit der Unfallversicherung, der AHV, der Pensionskasse geschieht.

Versicherungen während der Auszeit

Wenn Sie, zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt, einen unbezahlten Urlaub nehmen, endet die obligatorische Unfallversicherung nach 31 Tagen (Nachdeckung). Damit Sie dennoch versichert sind, können Sie beim Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers eine Abredeversicherung abschliessen. Das ist für maximal sechs Monate möglich. Stattdessen können Sie auch die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse wieder aktivieren. Diese deckt nur die Heilungskosten, nicht aber Ihren Lohnausfall.

Wichtig
Die Abredeversicherung ist ein günstiger Schutz. Sie müssen sich aber rechtzeitig darum kümmern und sie am besten noch vor Ihrem Urlaub, spätestens aber während der Nachdeckungsfrist, abschliessen.


Überprüfen Sie auch, ob Ihre Krankenversicherung genügend Schutz bietet. In den meisten EU- und EFTA-Staaten reicht in der Regel die Deckung der Grundversicherung. Bei Reisen in Länder wie Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA empfiehlt sich eine Zusatzversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Und was ist mit Ihren weiteren Versicherungen? Haben Sie in Ihrer Hausratversicherung «Diebstahl auswärts» versichert oder benötigen Sie eine Reisegepäckversicherung? Wäre eine Reise- oder eine Annullationskostenversicherung sinnvoll?

Altersvorsorge weiterführen?

Wenn Ihre Auszeit nicht länger als drei Monate dauert, ändert sich bei der AHV nichts. Wenn Sie länger wegbleiben wollen, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Ausgleichskasse, ob allenfalls ergänzende Beiträge nötig sind.

Auch an die Pensionskasse werden während des unbezahlten Urlaubs keine Beiträge überwiesen. Der Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod endet einen Monat nach der letzten Lohnzahlung. Prüfen Sie, ob das Reglement der Pensionskasse erlaubt, mindestens den Risikobeitrag weiterzuführen. Bei verschiedenen Kassen ist das für sechs bis zwölf Monate möglich. Auch den Sparbeitrag können Sie je nach Reglement weiterführen – das wird allerdings recht teuer, weil Sie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil übernehmen müssen. Eine andere Möglichkeit wäre, zumindest das Invaliditäts- und das Todesfallrisiko bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu versichern.

Tipp
Die Risikobeiträge sind nicht besonders hoch, können aber im Fall von Invalidität sehr wichtig sein. Möchten Sie weiter in der Pensionskasse versichert bleiben, müssen Sie das entsprechende Formular vor Antritt Ihrer Auszeit einreichen.


Bei der Säule 3a kommt es darauf an, ob Sie eine Banken- oder eine Versicherungslösung gewählt haben. Ein 3a-Konto können Sie problemlos stehen lassen und später, wenn Sie wieder zurück und liquide sind, neue Einzahlungen tätigen. Bei einer 3a-Police sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Jahresprämie einzuzahlen.

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